ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 01/2023
1. VERTRAGLICHE GRUNDLAGEN
1.1 Vertragsparteien
Parteien des Vertrages über die Nutzung des Produktes „m2ing Software“ und „m2ing App“ (nachfolgend auch nur „Vertrag“) sind ausschließlich der Kunde und die m2ing GmbH (nachfolgend nur „m2ing“). Dritte werden durch diesen Vertrag vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen nicht berechtigt. Jede Partei sorgt dafür, dass die vertraglichen Bestimmungen auch für ihren jeweiligen Rechtsnachfolger gelten.
Die Angebote und Leistungen von m2ing richten sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, insbesondere nicht an Verbraucher.
1.2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrages begrenzte Gewährung der Nutzung der Produkte „m2ing Software“ und „m2ing App“ (nachfolgend zusammen auch „System“) im Unternehmen des Kunden über das Internet als Software as a Service („SaaS“). Die Bereitstellung des Systems erfolgt als Dienstleistung im Sinne der §§ 611ff. BGB. Der konkrete Leistungsumfang des Systems ergibt sich aus dem gebuchten Leistungspaket („Modul“).
1.3 Vertragsbestandteile
Bestandteile des Vertrages sind vorbehaltlich einer im Einzelfall getroffenen, individuellen Vereinbarung, die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen:
1.3.1 Die Leistungsbeschreibung, abrufbar unter https://m2ing.com/preise/ unter der Überschrift „Alle Pakete in der Übersicht“ inklusive näherer Bezeichnung der Bestandteile unter Anwahl des „i“-Symbols. Die Leistungsbeschreibung hat bei Widersprüchen Vorrang vor den anderen Bestimmungen des Vertrages.
1.3.2 Die jeweils aktuellen Preislisten von m2ing, abrufbar unter https://m2ing.com/preise/.
1.3.3 Im Falle des Abschlusses einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung als Zusatzvereinbarung hat diese in ihrem Anwendungsbereich Vorrang vor dem Vertrag im Übrigen.
1.3.4 Vertragsbedingungen des Kunden, die von den Vertragsbedingungen von m2ing abweichen, werden nicht Bestandteil oder Inhalt des Vertrages, und zwar auch nicht durch Schweigen von m2ing oder durch Bezugnahme auf Schreiben oder E-Mails des Kunden mit solchen Vertragsbedingungen, oder durch vorbehaltlose Leistungserbringung.
1.4 Vertragsschluss
1.4.1 Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht. Der Kunde sorgt dafür, dass er bei Vertragsschluss folgende Voraussetzungen erfüllt:
- a) Der Kunde ist Unternehmer
- b) Wenn der Kunde eine natürliche Person ist: Der Kunde ist unbeschränkt geschäftsfähig, insbesondere volljährig.
- c) Der Kunde hat ein E-Mail-Postfach eingerichtet, worüber er eingehende E-Mails unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und m2ing seine E-Mail-Adresse zu diesem E-Mail-Postfach mitgeteilt.
1.4.2 Der Abschluss eines Vertrags unterliegt diesen Vertragsbedingungen in der Fassung, die im Zeitpunkt der Abgabe der Bestellung des Kunden in den Vertrag einbezogen wird.
1.4.3 Angebote zum Abschluss eines Vertrages durch m2ing sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, in dem Angebot von m2ing ist etwas Abweichendes bestimmt.
1.4.4 Soweit m2ing dem Kunden anbietet, Verträge online abzuschließen (im Folgenden auch: „Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr“) gilt zusätzlich folgendes:
- a) Angebote zum Online-Vertragsschluss stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Angebote zum Abschluss eines Vertrages abzugeben.
- b) Der Kunde gibt ein Angebot ab, indem er eine Registrierung für einen „Account“ unter der Auswahl des gewünschten „m2ing Moduls“ auf der Internetpräsenz der m2ing vornimmt und im Anschluss auf die Schaltfläche mit der Beschriftung „Zahlungspflichtig bestellen“ oder auf eine Schaltfläche mit vergleichbarem Text klickt.
- c) M2ing stellt dem Kunden angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler und die Bestelldaten vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann.
- d) Nach dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde eine automatisierte Empfangsbestätigung, die den Inhalt der Bestellung des Kunden wiedergibt. Diese Empfangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung des Kunden dar, sondern dokumentiert lediglich, dass seine Bestellung bei m2ing eingegangen ist, es sei denn, in der Empfangsbestätigung wird ausdrücklich die Annahme der Bestellung des Kunden erklärt.
- e) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Annahmeerklärung von m2ing beim Kunden zustande. M2ing erklärt die Annahme per E-Mail. M2ing ist berechtigt, die Bestellung des Kunden bis zum Ablauf des dritten Kalendertages nach Abgabe der Bestellung durch den Kunden anzunehmen. Ein Schweigen von m2ing auf die Bestellung des Kunden stellt keine Annahme dar.
2. LEISTUNGEN VON M2ING
M2ing stellt dem Kunden als Software as a Service („SaaS“) eine Software und eine App für mobile Endgeräte für eine digitale Bauwerksakte und ein Bauwerksmonitoring aus ggf. mehreren Modulen in der jeweils aktuellen Version über das Internet nach den folgenden Bestimmungen bereit (nachfolgend auch „System“).
2.1 Gegenstand der Leistung von m2ing
2.1.1 Bei der m2ing Software handelt es sich um eine Software zur Nutzung über das Internet zur Verwaltung und Management von Bauwerken und zugehörigen Daten, Prüfzyklen sowie Schäden.
2.1.2 Bei der m2ing App handelt es sich um eine App für mobile Endgeräte, über die der Kunde die Funktionen der m2ing Software nutzen kann. Soweit der Kunde einzelne Funktionen der m2ing Software mittels der m2ing App nutzen möchte, muss er zunächst die m2ing App kostenlos aus dem jeweiligen Store (z.B. Google Play Store, Apple App Store) herunterladen. Es obliegt dem Kunden, die von m2ing bereitgestellte App in der jeweils neusten Version zu installieren. Es gelten vorrangig die Bestimmungen des jeweiligen Store-Betreibers.
2.1.3 Begleitend stellt m2ing eine Internetpräsenz zur Verfügung, über die der Kunde per Online-Formular weitere Nutzer zur kostenfreien Registrierung und Nutzung des Systems für seine Bauwerke auffordern kann (im Nachfolgenden auch „Nutzer des Kunden“ oder „seine Nutzer“ genannt). Die hiermit korrespondierenden Pflichten des Kunden ergeben sich aus Ziffer 4.2. Bauwerke des Kunden sind solche Bauwerke, die für eigene betriebliche Zwecke des Kunden über das System bearbeitet (das heißt insbesondere deren Zustand dokumentiert und zu denen Dokumente und Dateien im System abgespeichert sind) werden.
2.1.4 Weitere Einzelheiten zu den Funktionen sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung festgelegt.
2.2 Integration/Aktivierung von Drittsystemen
2.2.1 M2ing schuldet keine Anpassung des Systems auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden (insbesondere keine Integration von Drittsystemen), es sei denn, die Parteien haben etwas Abweichendes vereinbart.
2.2.2 M2ing schuldet ebenfalls nicht die Integration existierender Bauwerksdaten des Kunden oder dessen Nutzer in das System, es sei denn, die Parteien haben etwas Abweichendes vereinbart.
2.2.3. Der Kunde nimmt die erstmalige Einrichtung des Systems und der Anfrageformulare (individuelle Einstellungen, Eingabe/Import von Daten, Nutzerverwaltung) selbst vor, es sei denn, die Parteien haben etwas Abweichendes vereinbart.
2.3 Bereitstellung als SaaS
2.3.1 M2ing stellt die m2ing Software und die m2ing App als Software as a Service Lösung auf einem von m2ing betriebenen Server im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit von der Freischaltung der Nutzung bis zur Beendigung des Vertrages zur Nutzung bereit.
2.3.2 Eine Berechtigung zur Vervielfältigung (z.B. durch Herunterladen und Speichern von Software auf einen Datenträger), zur Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung oder auch zur Bearbeitung oder Umarbeitung in sonstiger Weise sowie Zugriff auf den Quellcode des Systems erhält der Kunde nicht.
2.4 Zugriff des Kunden
2.4.1 Der Zugriff des Kunden auf die m2ing Software erfolgt über einen Web-Zugang über einen Browser.
2.4.2 Der Zugriff des Kunden auf die m2ing App erfolgt über eine von m2ing freigegebene App für mobile Endgeräte und Betriebssysteme gemäß der Leistungsbeschreibung.
2.4.3 Der Kunde sorgt selbst für die erforderliche Hardware und Software zum Zugriff auf das System und eine geeignete Datenverbindung mit dem System. Dies ist notwendige Voraussetzung für eine vertragsgemäße Nutzung. M2ing trägt nicht die Kosten, die dem Kunden durch die Beschaffung und das Vorhalten der zur Inanspruchnahme der Leistungen erforderlichen Hardware und Software oder durch die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen oder sonstiger Leistungen von anderen Dienstleistern als m2ing entstehen. M2ing ist weder für die Herstellung noch für die Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem Kunden und dem von m2ing betriebenen Übergabepunkt (Schnittstelle des von m2ing betriebenen Datennetzes zum Internet) verantwortlich.
2.5 Support
M2ing stellt einen E-Mail-Support (werktäglich von 09:00 – 17:00 MEZ) zur Unterstützung bei technischen Problemen bei der Nutzung des Systems zur Verfügung. Werktage sind alle Kalendertage mit Ausnahme von Samstagen und Sonntagen und mit Ausnahme von bundeseinheitlichen Feiertagen. Der Support ist erreichbar unter der Adresse support@m2ing.com.
2.6. Datensicherung
2.6.1 M2ing ermöglicht es dem Kunden, mittels des Systems Dokumente und Daten in der Form zu archivieren, wie sie der Kunde m2ing bereitstellt.
2.6.2 Die Dokumente und Daten werden während der Vertragslaufzeit gespeichert. Die Pflicht von m2ing zur Aufbewahrung der archivierten Dokumente und Daten endet mit Beendigung des Vertrages. M2ing wird den Kunden rechtzeitig (spätestens zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages) darüber informieren, dass mit Beendigung des Vertrages die Archivierungspflicht endet und die archivierten Daten gelöscht werden. Der Kunde kann nach Beendigung des Vertrages innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen auf seine Daten zugreifen, um diese in eigener Verantwortung zu sichern (Vertragslaufzeit und 30-Tages-Frist nachfolgend auch „Archivierungszeitraum“). Nach Ablauf des Archivierungszeitraums werden die Dokumente und Daten von m2ing gelöscht.
2.6.3. Der Kunde ist bis zur Beendigung des Vertrages berechtigt, m2ing gegen Entgelt mit der Löschung von archivierten Daten zu beauftragen. Jeder Löschauftrag des Kunden bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform.
2.6.4 Die Archivierung mittels des Systems ersetzt keine ggf. seitens des Kunden erforderlichen, ordnungsgemäßen Archivierungen im steuerlichen oder handelsrechtlichen Sinn und gewährleistet nicht die Einhaltung der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU). Sofern der Kunde gesetzlichen Archivierungspflichten unterliegt, obliegt es ihm, die hieraus resultierenden Anforderungen in eigener Verantwortung sicherzustellen.
2.6.5 Die Parteien können vor Beendigung des Vertrages vereinbaren, dass m2ing Daten auf Grundlage eines gesonderten Archivierungsvertrages auch nach Beendigung des Vertrages archiviert.
2.6.6. Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen. Hierzu kann der Kunde die mittels des Systems archivierten Dokumente und Daten innerhalb des Archivierungszeitraums im Originalformat, in dem er diese im System gespeichert hat, herunterladen, um sie auf einem geeigneten Datenträger abzuspeichern.
2.6.7 Optional als Zusatzmodul steht dem Kunden der „Archivierungcontainer“ gemäß Leistungsbeschreibung zur Ablage nicht aktiv genutzter Bauwerke zur Verfügung.
2.7 Leistungsort
M2ing erbringt die Leistungen am Anschlusspunkt des von der m2ing genutzten Rechenzentrums an das Internet.
3. Service Levels
3.1 Die vereinbarte Mindestverfügbarkeit beträgt mindestens 99 % pro Kalenderjahr am Leistungsort. Hierbei handelt es sich um eine Beschreibung der Leistung, nicht um eine Garantie.
3.2 Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen des Systems zu nutzen. Wartungszeiten gemäß Ziffer 3.5 sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit des Systems. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von m2ing im Rechenzentrum maßgeblich.
3.3 Der Kunde hat Störungen unverzüglich an den Support unter den in Ziffer 2.5 angegeben Kontaktdaten zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist werktags zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr gewährleistet (Servicezeiten).
3.4 M2ing wird Behebungsmaßnahmen mit einer der Störungsursache und -schwere angemessenen Frist ankündigen, soweit die Maßnahmen vorhersehbar sind, und die Verfügbarkeit innerhalb eines der Störungsursache und -schwere angemessenen Zeitraums wiederherstellen.
3.4.1 Die angemessene Frist für schwerwiegende Störungen (die Nutzung des Systems insgesamt oder einer Hauptfunktion des Systems ist nicht möglich) beträgt regelmäßig 2 Stunden ab Eingang der Meldung der Störung, sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt, es sei denn, m2ing hat den Kunden unverzüglich auf eine längere Behebungszeit hingewiesen.
3.4.2 Die angemessene Frist für erhebliche Störungen (Störung der Haupt- oder Nebenfunktionen des Systems bei verbleibender Nutzbarkeit des Systems) beträgt regelmäßig 12 Stunden innerhalb der Servicezeiten, es sei denn, m2ing hat den Kunden unverzüglich auf eine längere Behebungszeit hingewiesen.
3.4.3. Die Modalitäten der Behebung einer unerheblichen Störung (Nutzung des Systems ist ohne oder mit unwesentlichen Einschränkungen möglich) liegen im Ermessen von m2ing.
3.5 M2ing wird regelmäßig Wartungen an dem System vornehmen und den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb eines werktägigen Zeitraums von 09:00 bis 19:00 (MEZ) durchgeführt, es sei denn, aufgrund zwingender Gründe (insbesondere zur Gewährleistung der Sicherheit der IT-Systeme) muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden. Werktage sind alle Kalendertage mit Ausnahme von Samstagen und Sonntagen und mit Ausnahme von bundeseinheitlichen Feiertagen.
3.6 Es obliegt dem Kunden, zur Beseitigung einer etwaigen Störung nach Information durch m2ing neue Versionen bzw. Ergänzungen des Systems herunterzuladen
3.7 Etwaige sonstige gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen m2ing bleiben unberührt.
4. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN; NENNUNG DES KUNDEN ALS REFERENZ
4.1 Nutzung für vertragliche Zwecke und rechtmäßige Nutzung
Der Kunde ist durch den Vertrag berechtigt, das System im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit im jeweils vereinbarten Umfang bis zur Beendigung des Vertrages für eigene interne betriebliche Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das System für vertragsfremde Zwecke (z.B. für betriebliche Zwecke Dritter) oder für gesetzeswidrige Zwecke (z.B. zur Verletzung von Rechten Dritter) zu nutzen.
Der Kunde sichert zu, dass etwaige auf den Servern von m2ing abgelegten Inhalte und Daten sowie deren Nutzung und Bereitstellung durch m2ing nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird m2ing von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese Ziffer 4.1 geltend machen, freistellen.
4.2 Nutzungsüberlassung an Dritte
4.2.1 Der Kunde ist – je nach gebuchter Leistung – dazu berechtigt, die Nutzung des Systems an weitere Nutzer des Kunden in dem Umfang und zu dem Zweck zu gestatten, um gemeinsam an den Prozessen der Bauwerke des Kunden zu arbeiten.
4.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine Nutzer rechtzeitig vor Beginn der Nutzung über die Einzelheiten dieses Vertrages, insbesondere über die Rechte und Pflichten nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu unterrichten. Der Kunde ist für alle Rechtsverletzungen sowie Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen seiner Nutzer sowie sonstiger Dritter, die Pflichtverletzungen in der vom Kunden beherrschbaren Sphäre begehen, verantwortlich, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Es obliegt dem Kunden, entsprechende Rechtsverletzungen sowie Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen zu unterbinden bzw. abzustellen.
4.3 Umgang mit dem System
4.3.1 Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Prozess, durch den der Kunde auf das System zugreift, ihn nicht dem Risiko von Viren, Schadsoftware oder sonstigen Beeinträchtigung seiner IT-Infrastruktur aussetzt.
4.3.2 Der Kunde ist – vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen – nicht dazu berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung m2ing Änderungen und/oder Reparaturversuche an dem System vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
4.4 Aussetzung der Bereitstellung des Systems
Wesentliche Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen (wesentlich sind insbesondere Verstöße gegen die Regelungen der Ziffern 4.1, 4.2, 4.3 und 9.1) – auch durch Nutzer des Kunden – berechtigen m2ing zur Aussetzung der Bereitstellung des Systems an den Kunden, sofern m2ing dem Kunden eine angemessene Frist zur Beseitigung der Verstöße gesetzt hat und diese erfolglos abgelaufen ist. Beendet bzw. beseitigt der Kunde den Verstoß, ist die Bereitstellung des Systems unverzüglich wieder aufzunehmen. Soweit die Bereitstellung des Systems aufgrund dieser Regelung für mehr als 10 Stunden während der Betriebszeit ausgesetzt ist, schuldet der Kunde keine Vergütung für diesen Leistungszeitraum.
4.5 Nennung des Kunden als Referenz
M2ing ist berechtigt, den Kunden nach dessen schriftlicher Zustimmung im Außenauftritt als Referenzkunden mit Kundenlogo zu nennen. Projekt- oder Bauwerksdetails werden nicht benannt. Der Kunde darf die Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund verweigern.
5. NUTZUNGSRECHTE
5.1 M2ing räumt dem Kunden mit Bereitstellung des Systems das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht übertragbare Recht ein, das System in seiner jeweils aktuellen Version mittels einer Datenverbindung für vertragliche Zwecke zu nutzen, einschließlich das System temporär zu speichern und zu laden sowie es anzeigen und ablaufen zu lassen, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlich ist.
5.2 Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern, auf das im Bestellschein angegebene Unternehmen, auf die eigene geschäftliche Tätigkeit des Kunden sowie auf den Vertragszweck. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte, einschließlich verbundener Unternehmen, ist vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen untersagt.
5.3 Mit der Übermittlung von Kundeninhalten in das System räumt der Kunde m2ing ein auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränktes, unentgeltliches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an diesen Inhalten sowie an Bearbeitungen der Inhalte zur Erfüllung des Vertragszwecks ein. Das Recht erlischt, sobald der Kunde den entsprechenden Inhalt von der Plattform entfernt.
6. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
6.1 Die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung gibt die Einsatzbedingungen und die bestimmungsgemäße Nutzung des Systems an. Sofern hierin Angaben über die Beschaffenheit des Systems enthalten sind, handelt es sich nicht um eine Garantie.
6.2 Wenn und soweit auf Gewährleistungsrechte des Kunden die Vorschriften des Mietrechts i.S.d. §§ 535ff. BGB Anwendung finden, ist eine verschuldensunabhängige Haftung von m2ing wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ausgeschlossen.
6.3 M2ing haftet ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften bei kostenpflichtigen Leistungen wie folgt:
– für Schäden, die auf einer Verletzung einer von m2ing übernommenen Garantie beruhen;
– wegen Vorsatzes;
– für Schäden, die darauf beruhen, dass m2ing einen Mangel arglistig verschwiegen hat;
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von m2ing oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von m2ing beruhen;
– für andere als die unter dem vorstehenden Spiegelstrich aufgeführten Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von m2ing oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von m2ing beruhen;
– nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.4 In anderen als den in Ziffer 7.1 aufgeführten Fällen ist die Haftung von m2ing auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch m2ing oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von m2ing beruht. Wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Vertragstypisch und vorhersehbar ist ein Schaden, den m2ing bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die m2ing kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
6.5 In anderen als den in Ziffer 6.3 und 6.4 genannten Fällen ist die Haftung von m2ing wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6.6 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt.
6.7 Die vorstehenden Regelungen der Ziffer 6 mit Ausnahme von Ziffer 6.2 gelten entsprechend für die Haftung von m2ing im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
7. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE KOSTENLOSE TESTPHASE
Vor Abschluss eines entgeltpflichtigen Vertrages über die Nutzung eines kostenpflichtigen Moduls hat der Kunde die Möglichkeit, die kostenpflichtigen Module während einer Phase von 30 Tagen kostenfrei zu nutzen (Testphase). Die zur Verfügung stehenden Funktionen während der Testphase ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Jeder Kunde ist nur ein Mal zur Inanspruchnahme der Testphase berechtigt. Das Angebot richtet sich nur an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Ergänzend bzw. abweichend zu den in diesen Bestimmungen enthaltenen Regelungen gilt das Folgende:
7.1 Beginn der Testphase
Ein Nutzungsvertrag über den Zeitraum der Testphase kommt auf eine der beiden folgenden Arten zustande:
- a) der Kunde nimmt nach Anwahl der Schaltfläche „Jetzt für die kostenlose Testphase registrieren“ eine Registrierung für einen Account vor und klickt im Anschluss auf die Schaltfläche mit der Beschriftung „Jetzt kostenlose Testphase beginnen“ oder auf eine Schaltfläche mit vergleichbarem Text.
- b) der Kunde fordert gegenüber m2ing (z.B. per E-Mail oder per Telefon) eine Freischaltung zur kostenlosen Testphase an. Im Anschluss erhält der Kunde m2ing eine E-Mail mit der Schaltfläche „Jetzt für die kostenlose Testphase registrieren“, die nach Anklicken auf den unter a) angeführten Registrierungsprozess weiterleitet.
7.2 Ende der Testphase
Der Vertrag über die Testphase endet automatisch nach einem Zeitraum von 30 Tagen ab Beginn der Testphase. Eine Kündigung des Vertrages über die Testphase ist nicht erforderlich, insbesondere wandelt sich eine kostenfreie Testphase nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Nutzungsvertrag um. Hierfür ist ein gesonderter Vertragsschluss zwischen m2ing und dem Kunden erforderlich. Wenn und soweit Mietrecht Anwendung findet und der Kunde das System nach Ablauf der Testphase ohne einen ausdrücklichen Vertragsschluss weiternutzt – gleich aus welchem Grund – liegt hierin keine stillschweigende Verlängerung des Vertrages im Sinne des § 545 BGB.
7.3 Haftung
Während der Testphase haftet m2ing abweichend von Ziffern 6.3 bis 6.7 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für arglistig verschwiegene Mängel.
8. VERGÜTUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
8.1 Der Kunde zahlt m2ing für die in diesem Vertrag geregelten Leistungen die vereinbarte Vergütung. Einzelheiten zur Ermittlung der Höhe ergeben sich aus der vereinbarten Preisliste. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, der Kunde wäre von der Umsatzsteuer befreit.
8.2 Die Abrechnung zwischen m2ing und dem Kunden pro Jahr.
8.3 Bei der Abrechnung pro Jahr erfolgt die Abrechnung durch Rechnungstellung bei Vertragsbeginn und anschließend zu Beginn eines jeden 12-Monats-Zeitraums im Voraus. Das Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
8.4 Die Zahlung erfolgt über die seitens der m2ing akzeptierten Zahlungsarten, die unter https://m2ing.com/preise/ unter der Überschrift „Zahlungsarten“ abrufbar sind.
8.5 Der Kunde ist – ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften – berechtigt, aus diesem Vertrag resultierende und auf Zahlung gerichtete Ansprüche wegen Nichterfüllung der Leistungspflicht oder wegen nicht vertragsgemäßer Leistung gegen den Anspruch von m2ing auf Zahlung der Vergütung aufrechnen. Andere als die in Satz 1 aufgeführten Ansprüche kann der Kunde gegen Ansprüche von m2ing nur aufrechnen, soweit sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder in einem Rechtsstreit entscheidungsreif sind.
9. DATENSCHUTZ UND GEHEIMHALTUNG
9.1 Vertraulichkeit
Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Vertrauliche Informationen sind solche Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt bzw. verwertet werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für solche Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
9.2 Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Auftragsverarbeitung
9.2.1 Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
9.2.2 Sofern und soweit der Kunde m2ing im Rahmen der Vertragsdurchführung mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beauftragt, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO auf Grundlage des Formulars abschließen, welches auf der Website von m2ing abrufbar ist.
10. ÄNDERUNGEN DES VERTRAGES, DER LEISTUNG UND DER PREISE
10.1 Änderungen vertraglicher Bestimmungen mit Ausnahme der Preise
10.1.1. M2ing ist berechtigt, vertragliche Bestimmungen nach billigem Ermessen und unter den weiteren vertraglichen Voraussetzungen gemäß dem nachfolgenden Verfahren anzupassen. Für eine Änderung der Preise gilt die Regelung in Ziffer 10.3.
10.1.2 M2ing ist berechtigt, dem Kunden nach Maßgabe von Ziffer 10.1.1 zur Anpassung der vertraglichen Bestimmungen rechtsverbindlich eine Änderung des Vertrages anzubieten (Anpassungsmitteilung). Soweit die Änderung des Vertrages kraft Gesetzes einer Form bedarf, teilt m2ing dem Kunden das Angebot zur Änderung des Vertrages in der erforderlichen Form mit. Die Anpassungsmitteilung muss folgende Informationen enthalten:
- a) den Inhalt der angebotenen Änderung des Vertrages;
- b) das Datum, zu dem die Änderung des Vertrages wirksam werden soll;
- c) die Berechtigung des Kunden, m2ing gegenüber innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Zugang der Anpassungsmitteilung zu widersprechen;
- d) die Textformbedürftigkeit des Widerspruchs des Kunden;
- e) die Rechtsfolge des Unterlassens des Widerspruchs durch den Kunden (Ziffer 10.1.4).
10.1.3 Es dürfen keine Bestimmungen geändert werden, welche das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung zum Vorteil von m2ing verändern oder deren Änderung für den Kunden aus anderen Gründen nicht zumutbar ist.
10.1.4. Die Zustimmung des Kunden zu diesem Angebot zur Änderung des Kunden gilt als erteilt,
- a) wenn zwischen dem Zugang der Anpassungsmitteilung beim Kunden und dem von m2ing in der Anpassungsmitteilung benannten Termin für das Wirksamwerden der Änderung ein Zeitraum von mindestens sechs Wochen liegt und
- b) wenn der Kunde gegenüber m2ing den Änderungen gemäß der Anpassungsmitteilung nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Anpassungsmitteilung in Textform widersprochen hat, obwohl m2ing in der Anpassungsmitteilung auf die Rechtsfolge des Unterlassens des Widerspruchs besonders hingewiesen hat.
10.1.5. Bei form- und fristgerechtem Widerspruch bleiben die vertraglichen Bestimmungen unverändert. Das Recht jeder Partei zur Kündigung des Vertrages bleibt unberührt.
10.2 Änderungen an der Software
10.2.1 M2ing ist berechtigt, das System einschließlich der Benutzeroberfläche und Dialogfelder sowie das Online-Formular auch ohne Anpassung des Vertrages nach freiem Ermessen zu ändern, zu ergänzen und weiterzuentwickeln, soweit das System zur im Wesentlichen vertragsgemäßen Nutzung geeignet bleibt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Bereitstellung eines früheren Software-Standes zu verlangen.
10.2.2. M2ing ist insbesondere berechtigt, das System einschließlich der Benutzeroberfläche und Dialogfelder sowie das Online-Formular jederzeit zu aktualisieren sowie weiterzuentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Einrichtungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anzupassen. M2ing wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem binnen 14 Tagen ab Erhalt der Information ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Zeitpunkt der Vornahme der Änderungen zu.
10.2.3 Der Kunde erkennt an, dass im Zuge der Änderungen gemäß Ziffer 10.2.1 und 10.2.2 angemessene Wartungszeiten im Sinne von Ziffer 3.2 entstehen können.
10.3. Änderungen der Preise
10.3.1 M2ing ist berechtigt, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise der Entwicklung der Gesamtkosten, die für die Berechnung des vereinbarten Preises maßgeblich sind, nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen. Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus:
- Kosten für die Bereitstellung und Unterhaltung des für das System erforderlichen Speicherplatzes (insbesondere der Server);
- Kosten für die Kundenbetreuung, insbesondere die Service-Hotline;
- Personalkosten;
- Energiekosten
10.3.2 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Gesamtkosten erhöhen oder absenken.
10.3.3 Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. Kosten für die Bereithaltung und Unterhaltung des für das System erforderlichen Speicherplatzes, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen, z.B. Kosten für die Kundenbetreuung, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind die Preise zu ermäßigen, soweit diese Preise nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden.
10.3.4 M2ing wird bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. 10.3.5 Änderungen der Preise nach dieser Ziffer wird m2ing dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen. Hierauf wird m2ing in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Im Übrigen bleibt die Regelung des § 315 BGB unberührt.
11. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG DES VERTRAGES
11.1 Laufzeit
Die Laufzeit des Vertrages bemisst sich wie folgt:
Die Mindestlaufzeit 12 Monate. Anschließend verlängert sich die Laufzeit des Vertrages auf unbestimmte Zeit, wenn der Kunde den Vertrag nicht mindestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigt.
11.2 Kündigung
11.2.1 M2ing ist berechtigt, den Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit unter Wahrung einer Frist von 60 Kalendertagen zum Ende eines jeden Kalendermonats ordentlich zu kündigen.
11.2.2 Der Kunde ist nach Ablauf der Mindestlaufzeit berechtigt, den Vertrag jederzeit unter Wahrung einer Frist von 14 (vierzehn) Kalendertagen ordentlich zu kündigen.
11.2.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
11.2.4 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
11.3 Pflichten und Leistungen im Zusammenhang mit dem Vertragsende
11.3.1 Die Berechtigung zur Nutzung des Systems endet mit Beendigung des Vertrages.
11.3.2 M2ing ist berechtigt und verpflichtet, die für den Kunden gespeicherten und archivierten Daten (insbesondere solche gemäß Ziffer 2.6) mit Beendigung des Vertrages zu löschen.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1 Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss von Rück- und Weiterverweisungen Anwendung.
12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten zwischen m2ing und einem Kunden, der Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist nach Wahl von m2ing der jeweilige Sitz von m2ing oder der jeweilige Sitz des Kunden. Bei Klagen eines Kunden im Sinne dieser Ziffer ist abweichend von Satz 1 ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Sinne dieser Ziffer der jeweilige Sitz von m2ing. Wenn der Kunde weder Kaufmann noch juristische Person des öffentlichen Rechts noch öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und er zudem keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Sinne dieser Ziffer der jeweilige Sitz von m2ing. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände einschließlich § 689 Abs. 2 ZPO bleiben unberührt.
12.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform (z.B. E-Mail oder Telefax). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel. Auf das Formerfordernis kann nur durch eine Vereinbarung in Schriftform oder Textform verzichtet werden. Abweichende individuelle Abreden haben Vorrang. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertragsschluss in Bezug auf diesen Vertrag gegenüber m2ing abgibt, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.
12.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Gleiches gilt für Lücken einzelner Bestimmungen und/oder Teilen dieses Vertrages.